Wir arbeiten gesund und sicher

Als einer der weltweit führenden Anbieter von persönlicher Schutzausrüstung für den gewerblichen Arbeitsschutz bietet uvex ein Sicherheitskonzept von Kopf bis Fuss. Das verpflichtet uns natürlich auch in Bezug auf unsere eigenen Mitarbeiter.

Arbeitssicherheit bei uvex

Als einer der weltweit führenden Anbieter von persönlicher Schutzausrüstung für den gewerblichen Arbeitsschutz nehmen wir das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz natürlich besonders ernst. Das uvex Sicherheitskonzept von Kopf bis Fuß findet auch in den eigenen Betrieben in vielerlei Bereichen Anwendung.

Die uvex Gruppe betreibt zu diesem Zweck ein Arbeitssicherheits-Managementsystem auf Grundlage von OHRIS (Occupational-Health- and Risk-Managementsystem) beziehungsweise LV 21 – und es erfüllt auch ILO-OSH 2001

1. Sicherheit und Gesundheit für jeden

Im Rahmen unserer Strategie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen wir vorrangig sicher, dass Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter minimiert und die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für Beschäftigte kontinuierlich auf das derzeit beste erreichbare Niveau verbessert werden.

2. Sicherheit als Führungsaufgabe

Im Rahmen unserer Strategie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen wir vorrangig sicher, dass alle Führungskräfte die von der Organisation zu beachtenden öffentlich-rechtlichen und darüber hinaus gehenden freiwilligen Verpflichtungen nach dem jeweils aktuellen Stand ermitteln und einhalten.

3. Sicherheit geht jeden etwas an

Im Rahmen unserer Strategie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen wir vorrangig sicher, dass alle Beschäftigten dazu in gleicher Weise verpflichtet werden, aktiv am Arbeitsschutz mitzuwirken und sich stets sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst sowohl hinsichtlich der eigenen Gesundheit als auch dem Schutz Dritter zu verhalten.

4. Sicherheit muss transparent und überprüfbar sein

Im Rahmen unserer Strategie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen wir vorrangig sicher, dass konkrete, quantifizierbare Ziele zu Sicherheit und Gesundheitsschutz festgelegt werden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Unfall- und Krankheitsverhütung sowie die Sicherheit der betrieblichen Anlagen sind dabei explizite Unternehmensziele. Angestrebt wird die vollkommene Vermeidung von Arbeitsunfällen auf einem Betriebsgelände (keine Arbeitsunfälle, keine unfallbedingten Ausfallzeiten) sowie die Vermeidung von Wege- und Dienstwegeunfällen (gemäß der berufsgenossenschaftlichen Definition) an allen Produktions- und Vertriebsstandorten.

uvex und die EU-Chemikalienverordnung REACH

Die Chemikalienverordnung REACH ("Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals" – zu Deutsch etwa "Registrierung, Bewertung, Zulassung von Chemikalien") regelt seit 1. Juni 2007 das Chemikalienrecht im EU-Raum. Selbstverständlich kommt uvex den Verpflichtungen, die sich aus den Zielen von REACH und deren Umsetzung ergeben, uneingeschränkt nach. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist unser Ziel. Mehr Informationen und Orientierungshilfen zu REACH:

Ziele von REACH

Bei REACH steht der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Gefahren von Chemikalien im Fokus. Als Hersteller beziehungsweise Importeur ist uvex zur Gefährdungsermittlung verpflichtet. Im Zuge der Registrierung der chemischen Substanzen sind Angaben über das Gefahrenpotential, die Verwendung sowie über Risikomanagement-Maßnahmen zu machen. Die Bewertung der eingereichten Stoffdaten erfolgt durch die europäische Chemikalienagentur. Ziel ist die Verwendung von Chemikalien mit geringstmöglichem Risiko für Mensch und Umwelt.

Implementierung von REACH bei uvex

Die Maßnahmen bei uvex zur Implementierung von REACH sind im Einzelnen:

  • enger Kontakt und Informationsaustausch mit Lieferanten und Herstellern zum Thema REACH
  • Evaluation der Auswirkungen von REACH, etwa durch die Erfassung aller bei unseren Produkten verarbeiteten Stoffe oder der Auswertung dieser Daten im Hinblick auf zukünftige Beschaffungsrisiken und eine gegebenenfalls erforderlich werdende Registrierung
  • strikte Vermeidung von karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften Substanzen (CMR) – gleiches gilt für persistent, bioakkumulierend oder giftig eingestufte Substanzen (PBT)
  • Konzentration auf Rohstoffe auf Polymer-Basis, die nach Festlegung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht unter die REACH-Regelungen fallen
  • keine Registrierungspflicht für uvex Produkte, da sie als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung keine Stoffe freisetzen
Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC-Stoffe)

Zweimal im Jahr ergänzt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die SVHC-Liste mit den sogenannten "besonders besorgniserregenden Stoffen" ("substances of very high concern" – kurz "SVHC") um weitere Stoffe. Diese SVHC-Stoffe erfüllen die Kriterien zur Einstufung als:

  • CMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch)
  • PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend und toxisch)
  • vPvB-Stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumulierend)
  • oder als Stoffe mit ähnlich schwerwiegenden Wirkungen – wie etwa endokrinen Eigenschaften, das heißt mit besonders unerwünschten Wirkungen auf Mensch und Umwelt (gemäß Artikel 57 REACH)

Auf der ECHA-Webseite (externer Link) finden Sie die jeweils aktuelle Form der SVHC-Liste.

German REACH-CLP-Biozid-Helpdesk

Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (externer Link) stellt Informationen für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten zur Verfügung. Hier finden Sie Antworten bei Fragen rund um die REACH-, die CLP- und die Biozid-Verordnung, von der Registrierung, Bewertung und Zulassung bis hin zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Bioziden

Produktsicherheit und Schadstoffverbote bei uvex

Insbesondere für hautberührende Produkte – zu denen auch die persönliche Schutzausrüstung gehört – unterliegen bei uvex strengen Kriterien, die im Hinblick auf Produktsicherheit und Umweltverträglichkeit geltende EU-Richtlinien weit übersteigen. Wir bieten ausschließlich Produkte an, die frei von gefährdenden Inhaltsstoffen sind und weder den Nutzer noch die Umwelt belasten.

Der Einsatz von schädlichen Substanzen ist in uvex Produkten grundsätzlich verboten. Wenn in Ausnahmefällen der Einsatz unvermeidbar ist, gelten sehr strenge Auflagen für die Verwendung, sodass eine Gefährdung von Nutzer und Umwelt zu jeder Zeit ausgeschlossen werden kann. Weitere Details hierzu finden Sie in unserer Schadstoffverbotsliste. Die Einhaltung aller dort festgehaltenen Grenzwerte wird durch unabhängige Laboratorien regelmäßig überprüft