Atemschutzmasken und filtrierende Halbmasken, die der Norm DIN EN 149 entsprechen, schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie beispielsweise Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und weiteren Schadstoffpartikeln. Je nach Art und Konzentration des Schadstoffes muss eine von drei Schutzklassen für die Atemschutzmasken vorliegen.
Einteilung filtrierender Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind nach DIN EN 149:2001 und A1:2009 in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind:
Schutzstufen filtrierender Halbmasken zum Schutz gegen PartikelSchutzstufe | Einschränkungen |
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FFP1 | nicht gegen Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme |
FFP2 | nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme |
FFP3 | |
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DIN EN 149 regelt in seiner Neufassung außerdem, ob filtrierende Halbmasken nur für eine Arbeitsschicht oder darüber hinaus auch für mehrere Schichten wiederverwendet werden können. Bezüglich dessen sind Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in der Norm protokolliert. Die Möglichkeit der Wiederverwendung hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab:
- Schadstoffkonzentration
- Atmungsintensität
- Hitze
- Feuchtigkeit
- Hygienefaktoren
Laut der Norm gelten für die Wiederverwendung von filtrierenden Halbmasken folgende Kennzeichnungen:
- R = Filtrierende Halbmaske ist wiederverwendbar.
- NR = Filtrierende Halbmaske ist maximal für eine Schicht verwendbar.