Die Norm DIN EN 352 regelt die allgemeinen Anforderungen an den Gehörschutz im Rahmen von Arbeitsschutzbekleidung.
Die Auswahl eines angemessenen Gehörschutzes nach DIN EN 352 bemisst sich nach den spezifischen Arbeitsbedingungen sowie der Art des auftredenden Lärms am Arbeitsplatz. Anforderungen an Gehörtschutz werden demnach geregelt und unterschieden nach folgenden Gehörschutzarten:
- Gehörschutzstöpsel
- Kapselgehörschützer
- Gehörschutzhelme
- Schallschutzanzüge
Neben den allgemeinen Anforderungen nach DIN EN 352 werden die produktspezifischen Besonderheiten und Anforderungen in nachfolgenden Sondernormen geregelt.
Alle Gehörschützer sind nach DIN EN 352 zu kennzeichnen mit:
- Herstellername oder Handelsmarke und Modellbezeichnung
- EN-Nummer
- Hinweisen zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
- Nenngrößen-Angaben
- CE-Kennzeichnung
- Hinweisen zu Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch (relevant für Gehörschutzstöpseln)
- Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung (bei Otoplastiken)