Normen und Richtlinien

Selbstverständlich erfüllen unsere Produkte alle notwendigen Normen und Standards – und mehr noch: Wir verlangen ihnen immer noch ein bisschen mehr ab. Für das Extra an Sicherheit, das unsere Kunden – zu Recht – von uns erwarten.

DIN EN 352 – Gehörschützer, allgemeine Anforderungen

Die Norm DIN EN 352 regelt die allgemeinen Anforderungen an den Gehörschutz im Rahmen von Arbeitsschutzbekleidung.

Die Auswahl eines angemessenen Gehörschutzes nach DIN EN 352 bemisst sich nach den spezifischen Arbeitsbedingungen sowie der Art des auftredenden Lärms am Arbeitsplatz. Anforderungen an Gehörtschutz werden demnach geregelt und unterschieden nach folgenden Gehörschutzarten:

  • Gehörschutzstöpsel
  • Kapselgehörschützer
  • Gehörschutzhelme
  • Schallschutzanzüge

Neben den allgemeinen Anforderungen nach DIN EN 352 werden die produktspezifischen Besonderheiten und Anforderungen in nachfolgenden Sondernormen geregelt.

Alle Gehörschützer sind nach DIN EN 352 zu kennzeichnen mit:

  • Herstellername oder Handelsmarke und Modellbezeichnung
  • EN-Nummer
  • Hinweisen zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
  • Nenngrößen-Angaben
  • CE-Kennzeichnung
  • Hinweisen zu Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch (relevant für Gehörschutzstöpseln)
  • Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung (bei Otoplastiken)

DIN EN 352-1 – Kapselgehörschützer

Der Norm DIN EN 352-1 entsprechende Kapselgehörschützer sind definiert als Gehörschützer, die mit je einer funktionellen Kapsel eine Ohrmuschel des Trägers umschließen. Da besonders bei wechselnder Lärmeinwirkung und -belastung ein häufiges Auf- und Absetzen gewünscht ist, empfehlen sich Kapselgehörschützer in diesem Umfeld.

Die Norm DIN EN 352-1 für Anforderungen an Kapselgehörschützer regelt in ihren verschiedenen Teilen unter anderem:

  • Anforderungen für an Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer (Teil 3)
  • Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen pegelabhängiger Kapselgehörschützer (Teil 4)
  • Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen an Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation (Teil 5)
  • Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen an Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen (Teil 6)

DIN EN 352-2 – Gehörschutzstöpsel

Als Gehörschutzstöpsel werden nach DIN EN 352-2 alle Gehörschützer bezeichnet, die direkt im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragen werden.

Laut den Regelungen empfiehlt sich die Verwendung von Gehörschutzstöpseln:

  • bei Dauerlärm (unterer Lärmbereich)
  • bei tendenziell starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern
  • beim gleichzeitigen Tragen von Schutzbrillen
  • beim Tragen anderer Schutzausrüstung wie beispielsweise Kopfschutz, Atemschutz, Gesichtsschutz
  • zusammen mit Kapsel-Gehörschützer bei extremen, kurzzeitigen Lärmsituationen

Während die allgemeinen Anforderungen an Gehörschutzstöpsel in DIN EN 352-2 geregelt sind, beschreibt Teil 7 die Sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen für pegelabhängig dämmende Gehörschutzstöpsel.

DIN EN 352-3 – Kapselgehörschützer zur Befestigung an Industrieschutzhelmen

Die Norm DIN EN 352-3 beschreibt alle Kapsel-Gehörschützer, die direkt an industriellen Arbeitsschutzhelmen angebracht werden.

Kennzeichnung Signalerkennung

In einem von der Berufsgenossenschaft implementierten Berechnungsverfahren können Gehörschutzprodukte als besonders geeignet für die Einsatzbereiche kategorisiert werden.

Diese Bemerkungen sind wie folgt definiert:

Arbeitsschutzverordnung Lärm und Vibration