Atemschutz: uvex Respiratory Expert System
Ihr persönlicher Navigator durch das Thema Atemschutz versorgt Sie mit Grundlagenwissen, Praxistipps sowie Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen – und hilft Ihnen so bei der Beantwortung der Frage nach der perfekt passenden Atemschutzmaske für Ihre Tätigkeiten.

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Der schnelle Weg zum richtigen Atemschutz
Die richtige Auswahl von Atemschutzgeräten ist essentiell für den Schutz des Trägers und bedarf größter Sorgfalt. Um die richtige filtrierende Atemschutzmaske auszuwählen, beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

- Die Art, Beschaffenheit und Konzentration der Gefahrenstoffe müssen ermittelt werden beziehungsweise bekannt sein (CAS-Nummer beachten). Die Messung kann z. B. durch die Berufsgenossenschaft erfolgen. Ebenso müssen die Arbeitsbedingungen unter Beachtung des Arbeitsplatzgrenzwertes bekannt sein.
- Es muss ausreichend Sauerstoff in der Umgebung vorhanden sein. Bitte beachten Sie hierzu gesetzliche Vorschriften, in Deutschland sind min. 17 Vol % vorgegeben.
- Falls weitere PSA benötigt wird, muss diese aufeinander abgestimmt werden. Die uvex Atemschutzmasken eignen sich besonders gut für die Kombination mit den uvex Schutzbrillen.
- Atemschutzgeräte sind ungeeignet bei Personen mit Bärten, Koteletten oder tiefen Narben im Bereich der Dichtlinien der Atemschutzmaske.
- Masken mit "NR"-Kennzeichnung können bis zu 8 Stunden verwendet werden. Masken mit "R"-Kennzeichnung könnten bis zu 24 Stunden eingesetzt werden, sollten aber nach jedem Einsatz gereinigt werden. Generell sollte eine Maske bei spürbar zunehmendem Atemwiderstand gewechselt werden.
- Nach Festlegung/Empfehlung der benötigten Schutzstufe (FFP1, FFP2 oder FFP3), z. B. durch die Berufsgenossenschaft, kann nun anhand der Tabelle ein passendes Atemschutzmodell je nach Arbeitsbedingungen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass wir unsere FFP3-Masken nur mit Ausatemventil anbieten, um Ihnen den höchst möglichen Tragekomfort zu bieten.
Wird für den Arbeitsplatz eine Gasmaske benötigt, bieten die uvex Atemschutzmodelle keinen ausreichenden Schutz.
Die richtige Maske finden
Kurze Einsätze oder leichtere Tätigkeiten mit normalen Umgebungstemperaturen | ||
---|---|---|
Schutzstufe | Faltmaske (mit oder ohne Ventil) | Korbmaske (mit oder ohne Ventil) |
FFP1 | 3100, 3110, 8103, 8113, 5100, 5110 | 2100, 2110, 7100, 7110 |
FFP2 | 3200, 3210, 8203, 8213, 5200, 5210 | 2200, 2210, 7200, 7210, 7212 |
FFP3 | 3310, 8313, 5310 | 2310, 2312, 7310 |
Lange Einsätze oder schwere, anstrengende Tätigkeiten mit erhöhten Umgebungstemperaturen | ||
Schutzstufe | Faltmaske (mit Ventil) | Korbmaske (mit Ventil) |
FFP1 | 3110, 8113, 5110 | 2110, 7110 |
FFP2 | 3210, 8213, 5210 | 2210, 7210, 7212, 7233, 7232 |
FFP3 | 3310, 8313, 5320 | 2310, 2312, 7310, 7333, 7330, 7312, 7315 |
Mit Aktivkohleschicht gegen unangenehme Gerüche | ||
Schutzstufe | Faltmaske (mit Ventil) | Korbmaske (mit Ventil) |
FFP1 | – | – |
FFP2 | 3220, 5220 | 2220, 7220 |
FFP3 | 5320 | 7320 |
Anwendungsübersicht
Tätigkeit | Schadstoffe | Schutzklasse | |||
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FFP1 | FFP2 | FFP3 | |||
Holzbearbeitung | |||||
Weichholz: Schleifen und Schneiden | Feine Partikel, Holzstaub | X | |||
Hartholz (Eiche, Buche, Tropenholz): Schleifen und Schneiden | Feine Partikel, Holzstaub | X | |||
Farbe abschleifen/abbürsten | Feine Farbpartikel | X | |||
Farbe abschleifen/abbürsten (chromhaltige Anstriche) | Feine Farbpartikel | X | |||
Wasserlösliche Anstriche, die Kupfer/Chrom/Arsen enthalten | Feiner Farbnebel | X | |||
Bau- und Baunebengewerbe | |||||
Zement-Arbeiten, Verputzen, Fliesenlegen, Dachdecken | Zement-/Putz-/Fliesen-/Ziegelstaub | X | |||
Mauerwerk: Schneiden, Bohren, Abbruch | X | ||||
Asbest: Arbeiten geringeren Umfangs | Fasern | X | |||
Dachisolierung: Glas- und Mineralfasern | Staub und Fasern | X | |||
Spachtelmasse/ Füller : Schleifen | Staub | X | |||
Schweißerarbeiten | |||||
Edelstahl- und Aluminium-Schweißen | Metall- und Aluminiumoxidrauch | X | |||
Hartlöten | Rauch | X | |||
Metallbearbeitung | |||||
Metall: Bohren, Schleifen, Fräsen, Winkelschleifen | Metallstaub | X | |||
Hochlegierte Stähle/ Edelstahl: Bohren, Schleifen, Fräsen, Winkelschleifen | Metallstaub | X | |||
Entsorgung/Reinigungsarbeiten | |||||
Müllsortierung und Beseitigung | Staub, Pilze | X | |||
Entsorgung medizinischer Abfälle | Bakterien, Sporen | X | |||
Kehren von Böden | Staub (nicht toxisch) | X | |||
Radioaktiv kontaminierte Stäube | Staub | X | |||
Landwirtschaft | |||||
Tierseuchen/ Behandlung erkrankter Tiere | Bakterien, Viren | X | |||
Umgang mit Schimmelsporen | Sporen | X | |||
Umgang mit Heu, Getreide, Mehl | Staub | X | |||
Medizin/Pflege/Gesundheit | |||||
Allergien, Pollen, Hausstaub, Tierhaare | Staub, Partikel, Sporen | X | |||
Bakterien, Viren, Infektionen, Legionellen | Bakterien, Viren | X |
Die angegebenen Filterklassen sind Mindestanforderungen und dienen zur Orientierung. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, vor Einsatz zu prüfen, ob das Atemschutzgerät den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entspricht!
Partikelfilter werden in drei Klassen eingeteilt:
- FFP1: für Stäube, die weder toxisch noch fibrogen wirken. Einsetzbar bis zu einem 4-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW).
- FFP2: für gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel mit mittlerem Rückhaltevermögen. Einsetzbar bis zu einem 10-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW*).
- FFP3: für giftige Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Aerosole mit großem Rückhaltevermögen. Einsetzbar bis zu einem 30-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW*).
* AGW =Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bis zu der keine Schädigungen (chronisch oder akut) zu erwarten sind, wenn Beschäftigte dort an fünf Tagen in der Woche jeweils acht Stunden arbeiten. Der AGW löst die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) sowie die technische Richtkonzentration (TRK) ab – solange diese beiden Werte jedoch noch nicht vollständig im AGW berücksichtigt werden, können sie übergangsweise noch für die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen werden.